Bauleitplanung
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Sie ist damit das wichtigste Instrument zur Regelung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder einer Gemeinde. Sie wird zweistufig vollzogen. Die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt. Darin werden die aktuelle und die für die Zukunft gewünschte Art der Bodennutzung dargestellt. Die zweite Stufe umfasst die Erstellung des Bebauungsplans, auch „verbindlicher Bauleitplan“ genannt. Dieser gilt für räumliche Teilbereiche und stellt die Art und Weise dar, in der eine Bebauung der Grundstücke möglich ist.
Der Planungsprozess erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie als offenes Bürgerbeteiligungsverfahren unter Einbeziehung von Fachplanern für Städtebau und Architektur, Landschaftsplanung und Verkehr